Abiturprüfungsordnung Gymnasiale Oberstufe

1. Allgemeines

Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen ist identisch und gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und in eine zweijährige Qualifikationsphase. Sie schließt mit der Abiturprüfung ab, mit der die Schülerinnen und Schüler die allgemeine Hochschulreife erwerben.

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Man erwirbt sie mit bestandener Abiturprüfung.

Schülerinnen und Schüler, die keine Abiturprüfung ablegen, können bei entsprechenden Leistungen vom Ende der Jahrgangsstufe Q1 an den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn - nach der Schule - eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen oder ein einjähriges Praktikum absolviert wird. Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird gemäß der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.10.2008) mit Ausnahme der Länder Bayern und Sachsen gegenseitig anerkannt.

In die Jahrgangsstufe EF eintreten können Schülerinnen und Schüler
- des Gymnasiums mit einem Versetzungszeugnis am Ende der Klasse 10;
- einer anderen Schulform mit Fachoberschulreife und Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsvermerk, z.B. aus der Hauptschule und der Realschule).

In die Jahrgangsstufe EF kann in der Regel nur neu aufgenommen werden, wer das 19. Lebensjahr nicht vollendet hat.

Wer bereits weiß, wie die Oberstufe aufgebaut ist bzw. direkt wählen möchte, kann das Laufbahn und Planungstool über den folgenden Link downloaden. Eine entsprechende Übungsdatei liegt ebenfalls vor.

 

2. Aufbau der Oberstufe

Die Oberstufe besteht aus den Jahrgangsstufen EF, Q1 und Q2, die jeweils in zwei Schulhalbjahre gegliedert sind.

Einführungsphase:

Die Jahrgangsstufe EF ist die Eingangsstufe für die Oberstufe. Hier werden die Schülerinnen und Schüler mit dem Fächerangebot ihrer Schule sowie mit dem Anforderungsniveau der gymnasialen Oberstufe vertraut gemacht.

Qualifikationsphase:

Die Qualifikationsphase umfasst die Jahrgansstufen Q1 und Q2. Die Leistungen aus diesen beiden Jahrgangsstufen gehen überwiegend in die Noten auf dem Abiturzeugnis ein. Die Abiturprüfung findet am Ende der Jahrgangsstufe Q2 statt.

3. Unterrichtsorganisation

Es gibt zwei Kursarten: Grundkurse und Leistungskurse. Leistungskurse gibt es in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2, Grundkurse in allen Jahrgangsstufen (in der Jahrgangsstufen können außerdem Vertiefungsfächer zum Ausgleich von Defiziten in den Fächern des Kernbereichs angeboten werden). Grundkurse werden in der Regel dreistündig (die in der der EF neubeginnenden Fremdsprachenkurse sind vierstündig), Leistungskurse in der Regel fünfstündig unterrichtet. Grund- und Leistungskurse unterscheiden sich im Umfang und Intensität der Themen. Darüber hinaus können Projektkurse angeboten werden.

4. Dauer der Oberstufe

Der Besuch der Oberstufe dauert in der Regel drei Jahre. Bei geringerem Lernfortschritt kann man eine Jahrgangsstufe wiederholen, wodurch sich der Besuch der Oberstufe auf insgesamt 4 Jahre verlängern kann. Ein nicht bestandenes Abitur kann man in der Regel nur einmal wiederholen. Die maximale Dauer der Oberstufe kann also 5 Jahre nicht überschreiten.

5. Beratung

Vom Beginn der Jahrgangsstufe EF an hilft bei allen Wahlentscheidungen der Schülerinnen und Schüler eine Beratungslehrkraft. Sie begleitet die Schullaufbahn bis zum Abschluss der Abiturprüfung. Dabei überprüft sie die Wahlentscheidungen, damit die Schülerin bzw. der Schüler sicher sein kann, dass auch alle Bedingungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erfüllt werden. Darüber hinaus gibt jede Fachlehrkraft Auskunft über ihr Fach. Man sollte sie fragen, wenn z.B. Zweifel bestehen, ob man ein bestimmtes Leistungsfach wählen soll.

6. Leistungsbewertung

In der Oberstufe sind Leistungen, die man fortlaufend im Unterricht erbringt, ebenso bedeutsam wie die Klausuren. Die Bewertung für einen Kurs mit Klausuren setzt sich gleichwertig aus zwei Beurteilungsbereichen zusammen, den Klausuren und der Sonstigen Mitarbeit. In Kursen ohne Klausuren ist die Note für die Sonstige Mitarbeit zugleich die Kursabschlussnote. In der Jahrgangsstufe 11 werden Leistungen mit "sehr gut", "gut", "befriedigend", "ausreichend", "mangelhaft" und "ungenügend" bewertet. Tendenznoten gibt es nicht. In den Jahrgangsstufen 12 und 13 können die Noten mit mit Tendenzen versehen werden. Diese werden dann in ein Punktesystem übertragen. "sehr gut plus" entspricht 15 Punkten, "sehr gut" 14 Punkten usw. Für die Note "ungenügend" gibt es keine Tendenz und entspricht 0 Punkten. Ist die Punktezahl 4, 3, 2, 1 oder 0 dann hat die Schülerin oder der Schüler ein Defizit. Die Note "ausreichend minus" ist also eine Defizitnote.

7. Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer

Die Unterrichtsfächer in der Oberstufe sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet. Die Fächer Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an. Pflichtbindungen sorgen dafür, dass jedes der drei Aufgabenfelder in allen Schullaufbahnen bis zum Abschluss der gymnasialen Oberstufe einschließlich der Abiturprüfung durchgängig belegt sein muss. Kein Aufgabenfeld kann abgewählt oder zugunsten eines anderen ausgetauscht werden. In einer Schule können nicht alle Fächer angeboten werden. Schulen können auch im Rahmen ihrer Profilbildung Fächer oder Fächerkombinationen vorgeben.

8. Abschluß der Oberstufe

Die Hochschulreife wird erworben durch eine Gesamtqualifikation. Diese besteht aus zwei Blöcken: In Block I müssen mindestens 38 anrechenbare Kurse belegt worden sein (8 Leistungskurse und mindestens 30 Grundkurse). Vertiefungsfächer und Kurse mit null Punkten sind nicht anrechenbar. Kein anzurechnender Pflichtkurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.  In Block I sind maximal 600 Punkte erreichbar. Im Block II (Abiturbereich) werden die Prüfungen in fünffacher Wertung berücksichtigt; in mindestens einem Leistungsfach müssen 25 Punkte erreicht werden. Dasselbe gilt für ein weiteres Prüfungsfach. Im Abiturbereich müssen mindestens 100 Punkte erbracht werden; möglich sind maximal 300 Punkte. Die 4 Abiturfächer setzen sich aus den zwei Leistungskursfächer und 2 Grundkursfächern zusammen. Die beiden Leistungskursfächer und 1 Grundkursfach werden schriftlich geprüft (je nach Ergebnis auch mündlich), das zweite Grundkursfach wird nur mündlich geprüft.  Ein Sonderfall ist die "Besondere Lernleistung". Sie kann wie ein fünftes Abiturfach gewertet werden. Auskunft über diesen Sonderfall erteilen die Jahrgangsstufenleiter.

9. Versetzung und Wiederholung

Am Ende der EF findet eine Versetzung statt. Versetzt wird man mit ausreichenden oder besseren Leistungen in allen Fächer. Die genaueren Bedingungen findet man unter den Angaben für die EF.Wer in der Jahrgangsstufe Q1 nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann, kann bis zum Ende der Jahrgangsstufe Q1/1 auf Antrag in die Einführungsphase (APO-GOSt B) zurücktreten. Dabei werden aber die in Q1/I erbrachten Leistungen und die Versetzungsentscheidung von EF nach Q1 unwirksam.

Innerhalb der Qualifikationsphase findet keine Versetzung statt. Trotzdem kann oder muss unter bestimmten Bedingungen die Q1 oder die Q2 wiederholt werden.

Möglichkeit

Wenn wegen des Leistungsstandes am Ende der Jahrgangsstufe Q1 bzw. am Ende von Q2/I die Zulassung zur Abiturprüfung gefährdet ist, so können - je nach Zeitpunkt - die Qualifikationspahse I bzw. die Kurshalbjahre Q1/II und Q2/I wiederholt werden. Wer vor dem Abitur zurücktritt, kann die Q2 wiederholen. Die im ersten Durchgang erzielten Leistungen werden unwirksam. Eine Sonderregelung besteht für den schulischen Teil der Fachhochschulreife.

Notwendigkeit

Sollten die Leistungen eine Zulassung zur Abiturprüfung am Ende der Jahrgangsstufe Q1 oder am Ende der Q2/I nicht mehr möglich machen, so müssen je nach Zeitpunkt die gesamte Qualifikationsphase I bzw. die Kurshalbjahre Q1/II und Q2/I wiederholt werden. Wiederholen muss auch derjenige, der nicht zum Abitur zugelassen bzw. das Abitur nicht bestanden hat. Die im jeweils ersten Durchgang erzielten Ergebnisse werden unwirksam. Eine Sonderregelung besteht für den schulischen Teil der Fachhochschulreife.