APO-GOSt A
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Bereits im 10. Schuljahr müssen sich Schülerinnen und Schüler entscheiden, welche Fächer sie in der gymnasialen Oberstufe wählen möchten. Geregelt ist das Verfahren in der sog. APO-GOst, der Abiturprüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe. Der Wortbestandteil "Abitur" deutet bereits an, dass die für die Jahrgangsstufe 11 getroffene Fächerwahl wichtig in Hinblick auf das Abitur ist. Fächer, die in der Jahrgangsstufe 11 nicht belegt worden sind, können in der Jahrgangsstufe 12 bzw. 13 nicht mehr gewählt werden.
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Man erwirbt sie mit bestandener Abiturprüfung. In NRW erwirbt man sie in der Regel nach 13 Schuljahren, in anderen Bundesländern nach 12.
Schülerinnen und Schüler, die keine Abiturprüfung ablegen, können bei entsprechenden Leistungen vom Ende der Jahrgangsstufe 12 an den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn - nach der Schule - eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen oder ein einjähriges Praktikum absolviert wird.
In die Jahrgangsstufe 11 eintreten können Schülerinnen und Schüler
- des Gymnasiums mit einem Versetzungszeugnis in die Klasse 11;
- einer anderen Schulform mit Fachoberschulreife und Berechtigung zum
Besuch der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsvermerk, z.B. aus der
Hauptschule und der Realschule).
In die Jahrgangsstufe 11 kann in der Regel nur neu aufgenommen werden,
wer das 19. Lebensjahr nicht vollendet hat.
Die Oberstufe besteht aus den Jahrgangsstufen 11, 12 und 13, die jeweils in zwei Schulhalbjahre gegliedert sind.
Die Jahrgangsstufe 11 ist die Eingangsstufe für die Oberstufe. Hier werden die Schülerinnen und Schüler mit dem Fächerangebot ihrer Schule sowie mit dem Anforderungsniveau der gymnasialen Oberstufe vertraut gemacht.
Die Qualifikationsphase umfasst die Jahrgansstufen 12 und 13. Die Leistungen aus diesen beiden Jahrgangsstufen gehen überwiegend in die Noten auf dem Abiturzeugnis ein. Die Abiturprüfung findet am Ende der Jahrgangsstufe 13 statt.
Es gibt zwei Kursarten: Grundkurse und Leistungskurse. Leistungskurse gibt es in den Jahrgangsstufen 12 und 13, Grundkurse in allen Jahrgangsstufen (in der Jahrgangsstufe 11 können außerdem Angleichungskurse zum Ausgleich von Defiziten in den Fächern des Pflichtbereichs angeboten werden). Grundkurse werden in der Regel dreistündig, Leistungskurse in der Regel fünfstündig unterrichtet. Grund- und Leistungskurse unterscheiden sich im Umfang und Intensität der Themen.
siehe unten
siehe unten
Die Abiturprüfung findet in 4 Fächern statt: In den 2 Leistungskursfächern und in einem Grundkursfach (3.Abiturfach) wird schriftlich und ggf. mündlich geprüft. In einem weiteren Grundkursfach (4.Abiturfach) wird nur mündlich geprüft
Der Besuch der Oberstufe dauert in der Regel drei Jahre. Bei
überdurchschnittlichen Leistungen kann man vom Ende des 1. Halbjahres
der Jahrgangsstufe 10 in die Jahrgangsstufe 11/II oder vom Ende der
Klasse 10 in die Jahrgangsstufe 12/I vorversetzt werden. Bei geringerem
Lernfortschritt kann man eine Jahrgangsstufe wiederholen, wodurch sich
der Besuch der Oberstufe auf insgesamt 4 Jahre verlängern kann.
Ein nicht bestandenes Abitur kann man in der Regel nur einmal
wiederholen. Die maximale Dauer der Oberstufe kann also 5 Jahre nicht
überschreiten.
Vom Beginn der Jahrgangsstufe 11 an hilft bei allen Wahlentscheidungen der Schülerinnen und Schüler eine Beratungslehrkraft. Sie begleitet die Schullaufbahn bis zum Abschluss der Abiturprüfung. Dabei überprüft sie die Wahlentscheidungen, damit die Schülerin bzw. der Schüler sicher sein kann, dass auch alle Bedingungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erfüllt werden. Darüber hinaus gibt jede Fachlehrkraft Auskunft über ihr Fach. Man sollte sie fragen, wenn z.B. Zweifel bestehen, ob man ein bestimmtes Leistungsfach wählen soll.
In der Oberstufe sind Leistungen, die man fortlaufend im Unterricht erbringt, ebenso bedeutsam wie die Klausuren. Die Bewertung für einen Kurs mit Klausuren setzt sich gleichwertig aus zwei Beurteilungsbereichen zusammen, den Klausuren und der Sonstigen Mitarbeit. In Kursen ohne Klausuren ist die Note für die Sonstige Mitarbeit zugleich die Kursabschlussnote. In der Jahrgangsstufe 11 werden Leistungen mit "sehr gut", "gut", "befriedigend", "ausreichend", "mangelhaft" und "ungenügend" bewertet. Tendenznoten gibt es nicht. In den Jahrgangsstufen 12 und 13 können die Noten mit mit Tendenzen versehen werden. Diese werden dann in ein Punktesystem übertragen. "sehr gut plus" entspricht 15 Punkten, "sehr gut" 14 Punkten usw. Für die Note "ungenügend" gibt es keine Tendenz und entspricht 0 Punkten. Ist die Punktezahl 4, 3, 2, 1 oder 0 dann hat die Schülerin oder der Schüler ein Defizit. Die Note "ausreichend minus" ist also eine Defizitnote.
In der Jahrgangsstufe 12 wird eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Die Facharbeit ist eine umfangreiche schriftliche Hausarbeit von ca. 8 - 12 DIN A 4-Seiten, die selbstständig zu verfassen ist. Sie soll an einem Beispiel Kenntnisse darüber vermitteln, was eine wissenschaftliche Arbeit ist und wie man eine wissenschaftliche Arbeit schreibt. Zur Leistung bei der Facharbeit gehören dementsprechend
Powerpointpräsentation zum Thema Facharbeit
Die Unterrichtsfächer in der Oberstufe sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet. Die Fächer Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an. Pflichtbindungen sorgen dafür, dass jedes der drei Aufgabenfelder in allen Schullaufbahnen bis zum Abschluss der gymnasialen Oberstufe einschließlich der Abiturprüfung durchgängig belegt sein muss. Kein Aufgabenfeld kann abgewählt oder zugunsten eines anderen ausgetauscht werden. In einer Schule können nicht alle Fächer angeboten werden. Die folgende Übersicht stellt das Maximalangebot dar.
Deutsch Französisch Italienisch
Musik Russisch Lateinisch
Kunst Spanisch Griechisch
Englisch Niederländisch Hebräisch
Japanisch Chinesisch Türkisch
Neugriechisch
Geschichte Sozialwissenschaften Rechtskunde
Erdkunde Philosophie Erziehungswissenschaft
Psychologie
Mathematik Physik Hauswirtschaft
Biologie Informatik
Chemie Technik
Die Hochschulreife wird erworben durch eine Gesamtqualifikation.
Diese besteht aus drei Bereichen:
- aus den Leistungen in den Grundkursen der Jahrgangsstufe 12 und
13 (22 Grundkurse)
- aus den Leistungen in den Leistungskursen der Jahrgangsstufe 12
und 13 (6 Leistungskurse)
- aus den Leistungen im Abiturbereich. Das sind die Leistungen in
den 4 Abiturfächern der Jahrgangsstufe 13/II (2 Leistungskurse und 2
Grundkurse) und die Leistungen in der Abiturprüfung.
Für die Gesamtqualifikation werden insgesamt also 24 Grundkurse und 8
Leistungskurse angerechnet.
Im Grundkursbereich werden 22 Grundkurse mit einfacher Wertung angerechnet. Ausgeschlossen sind Kurse der Jahrgangsstufe 13/II im 3. und 4. Abiturfach. Kein Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden, 16 Kurse müssen mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen sein. Im Grundkursbereich müssen mindestens 110 Punkte erreicht sein; maximal 330 Punkte können erreicht werden.
Im Leistungskursbereich werden die Kurse in der Jahrgangsstufe 12 mit zweifacher Wertung und in Jahrgangsstufe 13/I mit dreifacher Wertung angerechnet. Kein Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden; in mindestens 4 dieser Kurse müssen mindestens 5 Punkte der einfachen Wertung erreicht sein. Im Leistungskursbereich müssen mindestens 70 Punkte erreicht sein; maximal möglich sind 210 Punkte.
Im Abiturbereich werden die Abiturfächer aus 13/II in einfacher Wertung berücksichtigt; die Prüfungsergebnisse in vierfacher Wertung. Keiner der Kurse der Abiturfächer in 13/II darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden; in mindestens einem Leistungsfach müssen 25 Punkte (Kurs in 13/II und Abiturprüfung) erreicht werden. Dasselbe gilt für ein weiteres Prüfungsfach. Im Abiturbereich müssen mindestens 100 Punkte erbracht werden; möglich sind maximal 300 Punkte. Die 4 Abiturfächer setzen sich aus den zwei Leistungskursfächer und 2 Grundkursfächern zusammen. Die beiden Leistungskursfächer und 1 Grundkursfach werden schriftlich geprüft (je nach Ergebnis auch mündlich), das zweite Grundkursfach wird nur mündlich geprüft. Die Arbeitszeit in den Klausuren beträgt für die Leistungsfächer 4,25 Zeitstunden, für das Grundkursfach 3 Zeitstunden.
Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen, die man im
2.Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 in den 9 Grundkursen des
Pflichtbereiches und in dem einen Grundkurs des Wahlbereiches erbracht
hat. Versetzt wird man mit ausreichenden oder besseren Leistungen in
allen Fächer. Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als einem der
versetzungswirksamen Kurse mangelhafte und in den übrigen Kursen
mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Unter den 10
versetzungswirksamen Kursen müssen sein:
Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache, Mathematik, eine
Naturwissenschaft (Biologie, Physik oder Chemie), ein
gesellschaftswissenschaftliches Fach, Religionslehre bzw. Philosophie
bzw. Ersatzfach, Kunst oder Musik, Sport, eine weitere Fremdsprache oder
eine weitere Naturwissenschaft und das Wahlfach. Mangelhafte Leistungen
in einem der Fächer Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprache
müssen durch ein befriedigende Leistung in einem Fach der vorgenannten
Fächergruppe ausgeglichen werden. Für den Fall, dass eine Schülerin bzw.
ein Schüler mehr als 10 Grundkurse belegt hat, legt die
Versetzungskonferenz von den darüber hinaus belegten Kursen die Kurse
mit den besten Endergebnissen der Versetzungsentscheidung zugrunde, d.h
es kann z.B. eine Fremdsprache gegen eine Fremdsprache, Biologie gegen
Chemie, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach gegen ein anderes
gesellschaftswissenschaftliches Fach ausgetauscht werden.
| D,M,FS(SekI) | andere Fächer | ||||||||||
| keine 5 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | versetzt |
| 5 | 4 | 4 | 4 | 5 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | versetzt |
| 5 | 5 | 4 | 3 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | versetzt |
| 5 | 5 | 4 | 4 | 3 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | Nachprüfung |
| 5 | 5 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | Nachprüfung |
| 5 5 | 5 | 4 | 3 | 5 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | Nachprüfung |
| 5 5 | 4 | 4 | 4 | 5 | 5 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | Nachprüfung |
| 5 5 | 5 | 4 | 4 | 5 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | Nachprüfung nur in D,M,FS(SekI) |
| 5 5 | 5 | 5 | 3 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | Nachprüfung nur in D,M,FS(SekI) |
| 6 | nicht versetzt | ||||||||||
| 5 5 5 | nicht versetzt | ||||||||||
Hinweis: Wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von "mangelhaft" auf "ausreichend" die Versetzungsbestimmungen erfüllt werden, kann durch eine Nachprüfung die Versetzung nachträglich erreicht werden. Dies ist allerdings nicht mehr möglich, wenn die Jahrgangsstufe 11 bereits wiederholt worden ist.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Wer in der Jahrgangsstufe 12 nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann, kann bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12/1 auf Antrag in die Jahrgangsstufe 11/1 bzw. 11/II zurücktreten. Dabei werden aber die in 12/I erbrachten Leistungen und die Versetzungsentscheidung von 11 nach 12 unwirksam.
Möglichkeit:
Wenn wegen des Leistungsstandes am Ende der Jahrgangsstufe 12 bzw. am
Ende von 13/I die Zulassung zur Abiturprüfung gefährdet ist, so können -
je nach Zeitpunkt - die gesamte Jahrgangsstufe 12 bzw. die Kurshalbjahre
12/II und 13/I wiederholt werden.
Notwendigkeit:
Sollten die Leistungen eine Zulassung zur Abiturprüfung am Ende der
Jahrgangsstufe 12 oder am Ende der 13/I nicht mehr möglich machen, so
müssen je nach Zeitpunkt die gesamte Jahrgangsstufe 12 bzw. die
Kurshalbjahre 12/II und 13/I wiederholt werden. Die im jeweils ersten
Durchgang erzielten Ergebnisse werden unwirksam.
Die Jahrgangsstufe 11 ist die Einführungsphase für die Oberstufe.
Hier werden die Schülerinnen und Schüler auf die verschiedenen
Wahlmöglichkeiten vorbereitet und schrittweise in das Kurssystem
eingeführt. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler hat eine
Pflichtstundenzahl von mindestens 30 Wochenstunden. Die Stundentafel des
Schuljahres besteht aus Pflichtfächern und aus frei wählbaren Fächern.
Neu einsetzende Fremdsprachen werden mit vier Wochenstunden, alle
anderen Fächer mit drei Wochenstunden unterrichtet.
Die Jahrgangsstufen 12/13 setzen den Unterricht aus der Jahrgangsstufe
11 fort. Sie bilden eine Einheit, die mit dem Abitur abschließt. Die
Leistungen aus den Pflichtkursen dieser beiden Jahrgangsstufen und aus
der Abiturprüfung gehen ein in die so genannte Gesamtqualifikation. In
der Jahrgangsstufe 13 beträgt die Pflichtstundenzahl in der Regel 28-31
Wochenstunden. Sie kann unterschritten werden, wenn die
Pflichtbedingungen zur Belegung von Kursen erfüllt sind. Zu Begin der
Jahrgangsstufe 12/1 legt man zwei Fächer, die in der Jahrgangsstufe 11
unterrichtet worden sein müssen, als Leistungsfächer verbindlich bis zum
Abitur fest, sie sind erstes und zweites Abiturfach. sein. Zu
Abiturfächern können nur die Fächer bestimmt werden, die man in den
Jahrgangsstufen 11-13 kontinuierlich belegt und in denen man spätestens
von der Jahrgangsstufe 12/1 an Klausuren geschrieben hat.
Es müssen mindestens 10 Grundkurse belegt werden. 9 Grundkurse gehören dem Pflichtbereich an: Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache aus der Sek I, Kunst oder Musik, eine Gesellschaftswissenschaft, Biologie oder Chemie oder Physik, Religion oder Philosophie, Sport, eine weitere Fremdsprache oder eine weitere Naturwissenschaft. Schüler, die keinen durchgehenden Unterricht in einer zweiten Fremdsprache von Klasse 7 - Klasse 10 gehabt haben, müssen eine zweite Fremdsprache ab Klasse 11 bis Klasse 13 belegen. In Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen werden pro Halbjahr zwei Klausuren (Dauer: 2 U-Stunden) geschrieben. Zusätzlich muss eine Klausur in einer Gesellschaftswissenschaft und eine Klausur in einer Naturwissenschaft pro Halbjahr geschrieben werden.
In den vier Halbjahren müssen 8 Leistungskurse und mindestens 24 Grundkurse belegt werden. Folgende Mindestauflagen sind bei der Fächerwahl zu berücksichtigen:
4 Kurse Deutsch, 4 Kurse Fremdsprache, 2 Kurse Kunst oder Musik oder Literatur oder Vokalpraktikum oder Instrumentalpraktikum, 4 Kurse Gesellschaftswissenschaft, 2 Kurse Geschichte (falls die Gesellschaftswissenschaft nicht Geschichte ist), 2 Kurse Sozialwissenschaft (falls die Gesellschaftswissenschaft nicht Sozialwissenschaft ist), 4 Kurse Mathematik, 4 Kurse Biologie oder Chemie oder Physik, 2 Kurse Religion oder Philosophie (oder eine andere Gesellschaftswissenschaft, wenn Philosophie die Gesellschaftswissenschaft ist, 4 Kurse Sport, 4 Kurse zweite Fremdsprache oder zweite Naturwissenschaft.
Bei der Wahl der Abiturfächer ist zu berücksichtigen (bitte den Unterschied Fremdsprache und fortgeführte Fremdsprache aus Sek I beachten, fortgeführte Fremdsprache ist immer auch Fremdsprache):
Aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Fach gewählt werden. Unter den Abiturfächern muss Deutsch oder Mathematik oder eine aus der Sek I fortgeführte Fremdsprache sein. Das Aufgabenfeld I wird nur durch Deutsch oder die Fremdsprachen abgedeckt. Kunst oder Musik decken kein Aufgabenfeld ab. Religion kann das Aufgabenfeld II abdecken, die Belegpflicht im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld bleibt unberührt. Der 1. Leistungskurs muss Deutsch oder eine fortgeführte Fremdsprache aus der Sek I oder Biologie oder Chemie oder Physik sein. Wenn Deutsch der 1. Leistungskurs ist, dann muss Mathematik oder eine Fremdsprache unter den Abiturfächern sein.
Klausuren werden in den beiden Leistungskursfächern und in den Grundkursen, die 3. und 4. Abiturfach sind, geschrieben. Ferner müssen Klausuren in Mathematik, Deutsch, in den Fremdsprachen und in dem Wahlfach (2. Fremdsprache oder 2. Naturwissenschaft) geschrieben werden. Ist das Wahlfach die 2. Naturwissenschaft, kann die Klausur auch in der 1. Naturwissenschaft geschrieben werden. In 13.2 entfallen Klausuren in Mathematik, Deutsch und aus der Sek I fortgeführten Fremdsprachen, sofern sie nicht Fächer des Abiturbereichs sind.
Leistungskursbereich, Grundkursbereich und Abiturprüfung ergeben zusammen das Abitur. In den Leistungsbereich zählen die Leistungskurse aus 12.1, 12.2 und 13.1. Kein Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden und in mindestens 4 der 6 Kurse müssen 5 Punkte erreicht werden. Die Kurse aus der 12 werden zweifach, die Kurse aus 13.1 dreifach gewertet. Die Mindestpunktzahl beträgt 70. Die Ergebnisse der zwei Leistungskurse aus 13.2 werden in der Abiturprüfung gewertet. Im Grundkursbereich werden 22 Grundkurse aus 12.1, 12.2, 13.1 und 13.2 gewertet. Alle Kurse werden einfach gewertet und die Mindestpunktzahl beträgt 110. Es dürfen nicht mehr als 6 Kurse mit weniger als 5 Punkten abgeschlossen werden. Kein Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen sein. Welche Kurse werden jedoch gewertet? In die Berechnung gehen auf jeden Fall die Noten des 3. und 4. Abiturfaches aus 12.1, 12.2 und 13.1 ein. (Die Noten des 3. und 4. Abiturfaches aus 13.2 werden in der Abiturprüfung gewertet.) Ferner werden gewertet, soweit sie nicht Fächer des Abiturbereichs sind: 4 Grundkurse Deutsch, 4 Grundkurse fortgeführte Fremdsprache SI oder 4 Grundkurse neue Fremdsprache SII, 4 Grundkurse Mathematik, 2 aufeinander folgende Grundkurse Kunst oder Musik oder Literatur, 4 Grundkurse Gesellschaftswissenschaft, 2 Grundkurse Geschichte (wenn Geschichte nicht die durchgehend belegte Gesellschaftswissenschaft ist), 2 Grundkurse Sozialwissenschaft (wenn Sozialwissenschaft nicht die durchgehend belegte Gesellschaftswissenschaft ist), 4 Grundkurse Mathematik, 4 Grundkurse Biologie oder Chemie oder Physik, 2 Grundkurse 2. Naturwissenschaft oder 2. Sprache aus der Jahrgangsstufe 13. In der Abiturprüfung muss man mindestens 100 Punkte erreichen. Dabei wird die Abiturleistung vierfach gewertet und die Note aus 13.2 einfach. Mindestens 1 Leistungskurs und ein weiteres Fach muss mit 25 Punkten (vierfache Wertung der Prüfungsleistung, einfache Wertung aus 13.2) abgeschlossen werden und kein Abiturfach darf mit 0 Punkten gewertet werden.