APO-GOSt B
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APO-GOSt B
Bereits im 9. Schuljahr müssen sich Schülerinnen und Schüler entscheiden, welche Fächer sie in der gymnasialen Oberstufe wählen möchten. Geregelt ist das Verfahren in der sog. APO-GOSt, der Abiturprüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe. Der Wortbestandteil "Abitur" deutet bereits an, dass die für die Jahrgangsstufe EF getroffene Fächerwahl wichtig in Hinblick auf das Abitur ist. Fächer, die in der Jahrgangsstufe EF nicht belegt worden sind, können in der Jahrgangsstufe Q1 bzw. Q2 nicht mehr gewählt werden.
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Man erwirbt sie mit bestandener Abiturprüfung. In NRW erwirbt man sie am Gymnasium in der Regel nach 12 Schuljahren.
Schülerinnen und Schüler, die keine Abiturprüfung ablegen, können bei entsprechenden Leistungen vom Ende der Jahrgangsstufe Q1 an den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn - nach der Schule - eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen oder ein einjähriges Praktikum absolviert wird. Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird gemäß der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.10.2008) mit Ausnahme der Länder Bayern und Sachsen gegenseitig anerkannt.
In die Jahrgangsstufe EF eintreten können Schülerinnen und Schüler
- des Gymnasiums mit einem Versetzungszeugnis am Ende der Klasse 9;
- einer anderen Schulform mit Fachoberschulreife und Berechtigung zum
Besuch der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsvermerk, z.B. aus der
Hauptschule und der Realschule).
In die Jahrgangsstufe EF kann in der Regel nur neu aufgenommen werden,
wer das 19. Lebensjahr nicht vollendet hat.
Die Oberstufe besteht aus den Jahrgangsstufen EF, Q1 und Q2, die jeweils in zwei Schulhalbjahre gegliedert sind.
Die Jahrgangsstufe EF ist die Eingangsstufe für die Oberstufe. Hier werden die Schülerinnen und Schüler mit dem Fächerangebot ihrer Schule sowie mit dem Anforderungsniveau der gymnasialen Oberstufe vertraut gemacht.
Die Qualifikationsphase umfasst die Jahrgansstufen Q1 und Q2. Die Leistungen aus diesen beiden Jahrgangsstufen gehen überwiegend in die Noten auf dem Abiturzeugnis ein. Die Abiturprüfung findet am Ende der Jahrgangsstufe Q2 statt.

Es gibt zwei Kursarten: Grundkurse und Leistungskurse. Leistungskurse gibt es in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2, Grundkurse in allen Jahrgangsstufen (in der Jahrgangsstufen können außerdem Vertiefungsfächer zum Ausgleich von Defiziten in den Fächern des Kernbereichs angeboten werden). Grundkurse werden in der Regel dreistündig, Leistungskurse in der Regel fünfstündig unterrichtet. Grund- und Leistungskurse unterscheiden sich im Umfang und Intensität der Themen.
siehe unten
siehe unten
Die Abiturprüfung findet in 4 Fächern statt: In den 2 Leistungskursfächern und in einem Grundkursfach (3.Abiturfach) wird schriftlich und ggf. mündlich geprüft. In einem weiteren Grundkursfach (4.Abiturfach) wird nur mündlich geprüft
Der Besuch der Oberstufe dauert in der Regel drei Jahre. Bei geringerem Lernfortschritt kann man eine Jahrgangsstufe wiederholen, wodurch sich der Besuch der Oberstufe auf insgesamt 4 Jahre verlängern kann. Ein nicht bestandenes Abitur kann man in der Regel nur einmal wiederholen. Die maximale Dauer der Oberstufe kann also 5 Jahre nicht überschreiten.
Vom Beginn der Jahrgangsstufe EF an hilft bei allen Wahlentscheidungen der Schülerinnen und Schüler eine Beratungslehrkraft. Sie begleitet die Schullaufbahn bis zum Abschluss der Abiturprüfung. Dabei überprüft sie die Wahlentscheidungen, damit die Schülerin bzw. der Schüler sicher sein kann, dass auch alle Bedingungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erfüllt werden. Darüber hinaus gibt jede Fachlehrkraft Auskunft über ihr Fach. Man sollte sie fragen, wenn z.B. Zweifel bestehen, ob man ein bestimmtes Leistungsfach wählen soll.
In der Oberstufe sind Leistungen, die man fortlaufend im Unterricht erbringt, ebenso bedeutsam wie die Klausuren. Die Bewertung für einen Kurs mit Klausuren setzt sich gleichwertig aus zwei Beurteilungsbereichen zusammen, den Klausuren und der Sonstigen Mitarbeit. In Kursen ohne Klausuren ist die Note für die Sonstige Mitarbeit zugleich die Kursabschlussnote. In der Jahrgangsstufe 11 werden Leistungen mit "sehr gut", "gut", "befriedigend", "ausreichend", "mangelhaft" und "ungenügend" bewertet. Tendenznoten gibt es nicht. In den Jahrgangsstufen 12 und 13 können die Noten mit mit Tendenzen versehen werden. Diese werden dann in ein Punktesystem übertragen. "sehr gut plus" entspricht 15 Punkten, "sehr gut" 14 Punkten usw. Für die Note "ungenügend" gibt es keine Tendenz und entspricht 0 Punkten. Ist die Punktezahl 4, 3, 2, 1 oder 0 dann hat die Schülerin oder der Schüler ein Defizit. Die Note "ausreichend minus" ist also eine Defizitnote.
In der Jahrgangsstufe Q1 wird eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Die Facharbeit ist eine umfangreiche schriftliche Hausarbeit von ca. 8 - 12 DIN A 4-Seiten, die selbstständig zu verfassen ist. Sie soll an einem Beispiel Kenntnisse darüber vermitteln, was eine wissenschaftliche Arbeit ist und wie man eine wissenschaftliche Arbeit schreibt. Zur Leistung bei der Facharbeit gehören dementsprechend
Die Verpflichtung zur Anfertigung einer Facharbeit entfällt bei Belegung eines Projektkurses.
Projektkurse werden in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren als zweistündige Kurse unterrichtet. Sie sind in ihrem fachlichen Schwerpunkt an in der Qualifikationsphase unterrichtete Fächer angebunden. Sie bieten Spielraum für fachübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten. Am Ende der Projektkurse wird eine Abschlussnote erteilt. Diese kann bei der Gesamtqualifikation berücksichtigt werden und wird dann zweifach gewertet..
Die Unterrichtsfächer in der Oberstufe sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet. Die Fächer Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an. Pflichtbindungen sorgen dafür, dass jedes der drei Aufgabenfelder in allen Schullaufbahnen bis zum Abschluss der gymnasialen Oberstufe einschließlich der Abiturprüfung durchgängig belegt sein muss. Kein Aufgabenfeld kann abgewählt oder zugunsten eines anderen ausgetauscht werden. In einer Schule können nicht alle Fächer angeboten werden. Die folgende Übersicht stellt das Angebot am Ganztagsgymnasium Johannes Rau dar.

Die Hochschulreife wird erworben durch eine Gesamtqualifikation. Diese besteht aus zwei Blöcken:
In Block I müssen mindestens 38 anrechenbare Kurse belegt worden sein (8 Leistungskurse und mindestens 30 Grundkurse). Vertiefungsfächer und Kurse mit null Punkten sind nicht anrechenbar. Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden. Im Grundkursbereich werden 27 - 32 Grundkurse mit einfacher Wertung angerechnet. Im Leistungskursbereich werden die 8 Kurse mit zweifacher Wertung angerechnet. In höchstens 7 Kursen (bei 35 - 37 Kursen) dürfen vier oder weniger Punkte erreicht werden. Unter den 7 Defizitkursen dürfen maximal 3 Leistungskurse sein. Werden 38-40 Kurse (30-32 Grundkurse und 8 Leistungskurse) eingebracht, dürfen 8 Kurse ein Defizit aufweisen (maximal 3 Leistungskurse). In Block I sind maximal 600 Punkte erreichbar.
Im Block II (Abiturbereich) werden die Prüfungen in fünffacher Wertung berücksichtigt; in mindestens einem Leistungsfach müssen 25 Punkte erreicht werden. Dasselbe gilt für ein weiteres Prüfungsfach. Im Abiturbereich müssen mindestens 100 Punkte erbracht werden; möglich sind maximal 300 Punkte. Die 4 Abiturfächer setzen sich aus den zwei Leistungskursfächer und 2 Grundkursfächern zusammen. Die beiden Leistungskursfächer und 1 Grundkursfach werden schriftlich geprüft (je nach Ergebnis auch mündlich), das zweite Grundkursfach wird nur mündlich geprüft. Die Arbeitszeit in den Klausuren beträgt für die Leistungsfächer 4,25 Zeitstunden, für das Grundkursfach 3 Zeitstunden.
Ein Sonderfall ist die "Besondere Lernleistung". Sie kann wie ein fünftes Abiturfach gewertet werden. Auskunft über diesen Sonderfall erteilen die Jahrgangsstufenleiter.
Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen, die man im
2.Halbjahr der Jahrgangsstufe EF in den 9 Grundkursen des
Pflichtbereiches und in einen Grundkurs des Wahlbereiches erbracht
hat. Versetzt wird man mit ausreichenden oder besseren Leistungen in
allen Fächer. Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als einem der
versetzungswirksamen Kurse mangelhafte und in den übrigen Kursen
mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Unter den 10
versetzungswirksamen Kursen müssen sein:
Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache, Mathematik, eine
Naturwissenschaft (Biologie, Physik oder Chemie), ein
gesellschaftswissenschaftliches Fach, Religionslehre bzw. Philosophie
bzw. Ersatzfach, Kunst oder Musik, Sport, eine weitere Fremdsprache oder
eine weitere Naturwissenschaft und das Wahlfach. Mangelhafte Leistungen
in einem der Fächer Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprache
müssen durch ein befriedigende Leistung in einem Fach der vorgenannten
Fächergruppe ausgeglichen werden. Für den Fall, dass eine Schülerin bzw.
ein Schüler mehr als 10 Grundkurse belegt hat, legt die
Versetzungskonferenz von den darüber hinaus belegten Kursen die Kurse
mit den besten Endergebnissen der Versetzungsentscheidung zugrunde, d.h
es kann z.B. eine Fremdsprache gegen eine Fremdsprache, Biologie gegen
Chemie, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach gegen ein anderes
gesellschaftswissenschaftliches Fach ausgetauscht werden.
| D,M,FS(SekI) | andere Fächer | ||||||||||
| keine 5 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | versetzt |
| 5 | 4 | 4 | 4 | 5 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | versetzt |
| 5 | 5 | 4 | 3 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | versetzt |
| 5 | 5 | 4 | 4 | 3 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | Nachprüfung |
| 5 | 5 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | Nachprüfung |
| 5 5 | 5 | 4 | 3 | 5 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | Nachprüfung |
| 5 5 | 4 | 4 | 4 | 5 | 5 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | Nachprüfung |
| 5 5 | 5 | 4 | 4 | 5 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | Nachprüfung nur in D,M,FS(SekI) |
| 5 5 | 5 | 5 | 3 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | Nachprüfung nur in D,M,FS(SekI) |
| 6 | nicht versetzt | ||||||||||
| 5 5 5 | nicht versetzt | ||||||||||
Hinweis: Wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von "mangelhaft" auf "ausreichend" die Versetzungsbestimmungen erfüllt werden, kann durch eine Nachprüfung die Versetzung nachträglich erreicht werden. Dies ist allerdings nicht mehr möglich, wenn die Jahrgangsstufe EF bereits wiederholt worden ist.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Wer in der Jahrgangsstufe Q1 nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann, kann bis zum Ende der Jahrgangsstufe Q1/1 auf Antrag in die Einführungsphase (APO-GOSt B) zurücktreten. Dabei werden aber die in Q1/I erbrachten Leistungen und die Versetzungsentscheidung von EF nach Q1 unwirksam.
Möglichkeit:
Wenn wegen des Leistungsstandes am Ende der Jahrgangsstufe Q1 bzw. am
Ende von Q2/I die Zulassung zur Abiturprüfung gefährdet ist, so können -
je nach Zeitpunkt - die Qualifikationspahse I bzw. die
Kurshalbjahre Q1/II und Q2/I wiederholt werden.
Notwendigkeit:
Sollten die Leistungen eine Zulassung zur Abiturprüfung am Ende der
Jahrgangsstufe Q1 oder am Ende der Q2/I nicht mehr möglich machen, so
müssen je nach Zeitpunkt die gesamte Qualifikationsphase I bzw. die
Kurshalbjahre Q1/II und Q2/I wiederholt werden. Die im jeweils ersten
Durchgang erzielten Ergebnisse werden unwirksam.
Die Jahrgangsstufe EF ist die Einführungsphase für die Oberstufe.
Hier werden die Schülerinnen und Schüler auf die verschiedenen
Wahlmöglichkeiten vorbereitet und schrittweise in das Kurssystem
eingeführt. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler hat eine
Pflichtstundenzahl von durchschnittlich 34 Wochenstunden. Die Stundentafel des
Schuljahres besteht aus Pflichtfächern und aus frei wählbaren Fächern.
Neu einsetzende Fremdsprachen werden mit vier Wochenstunden, alle
anderen Fächer mit drei Wochenstunden unterrichtet. Die
Gesamtwochenstundenzahl liegt in der Oberstufe bei 102 Stunden. Sie kann
um 2 Stunden über- oder unterschritten werden.
Die Jahrgangsstufen Q1/Q2 setzen den Unterricht aus der Jahrgangsstufe
EF fort. Sie bilden eine Einheit, die mit dem Abitur abschließt. Die
Leistungen aus den Pflichtkursen dieser beiden Jahrgangsstufen und aus
der Abiturprüfung gehen ein in die so genannte Gesamtqualifikation. In
der Jahrgangsstufen Q1/Q2 beträgt die Pflichtstundenzahl in der Regel
32-36 Wochenstunden. Zu Begin der
Jahrgangsstufe Q1/1 legt man zwei Fächer, die in der Jahrgangsstufe EF
unterrichtet worden sein müssen, als Leistungsfächer verbindlich bis zum
Abitur fest, sie sind erstes und zweites Abiturfach. sein. Zu
Abiturfächern können nur die Fächer bestimmt werden, die man in den
Jahrgangsstufen EF-Q2 kontinuierlich belegt und in denen man spätestens
von der Jahrgangsstufe Q1/1 an Klausuren geschrieben hat.
Es müssen mindestens 11 Grundkurse belegt werden. 9 Grundkurse gehören dem Pflichtbereich an: Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache aus der Sek I, Kunst oder Musik, eine Gesellschaftswissenschaft, Biologie oder Chemie oder Physik, Religion oder Philosophie, Sport, eine weitere Fremdsprache oder eine weitere Naturwissenschaft. Schüler, die keinen durchgehenden Unterricht in einer zweiten Fremdsprache von Klasse 7 - Klasse 10 gehabt haben, müssen eine zweite Fremdsprache ab Klasse EF bis Klasse Q2 belegen. In Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen werden pro Halbjahr zwei Klausuren (Dauer: 2 U-Stunden) geschrieben. Zusätzlich muss eine Klausur in einer Gesellschaftswissenschaft und eine Klausur in einer Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) pro Halbjahr geschrieben werden. 2 Kurse gehören dem Wahlbereich an. Dies können auch Vertiefungskurse sein. Am GGJR sieht die Pflichtbelegung wie folgt aus:

Die folgenden Beispiele zeigen verschiedene Wahlmöglichkeiten auf.



In den vier Halbjahren müssen 8 Leistungskurse und mindestens 30 Grundkurse belegt werden. Folgende Mindestauflagen sind bei der Fächerwahl zu berücksichtigen:
4 Kurse Deutsch, 4 Kurse Fremdsprache, 2 Kurse Kunst oder Musik oder Literatur oder Vokalpraktikum oder Instrumentalpraktikum, 4 Kurse Gesellschaftswissenschaft, 2 Kurse Geschichte (falls die Gesellschaftswissenschaft nicht Geschichte ist), 2 Kurse Sozialwissenschaft (falls die Gesellschaftswissenschaft nicht Sozialwissenschaft ist), 4 Kurse Mathematik, 4 Kurse Biologie oder Chemie oder Physik, 2 Kurse Religion oder Philosophie (oder eine andere Gesellschaftswissenschaft, wenn Philosophie die Gesellschaftswissenschaft ist, 4 Kurse Sport, 4 Kurse zweite Fremdsprache oder zweite Naturwissenschaft.
Bei der Wahl der Abiturfächer ist zu berücksichtigen (bitte den Unterschied Fremdsprache und fortgeführte Fremdsprache aus Sek I beachten, fortgeführte Fremdsprache ist immer auch Fremdsprache):
Aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Fach gewählt werden. Unter den Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein. Das Aufgabenfeld I wird nur durch Deutsch oder die Fremdsprachen abgedeckt. Kunst oder Musik decken kein Aufgabenfeld ab. Religion kann das Aufgabenfeld II abdecken, die Belegpflicht im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld bleibt unberührt. Der 1. Leistungskurs muss Deutsch oder eine fortgeführte Fremdsprache aus der Sek I oder Biologie oder Chemie oder Physik sein. Die folgenden Abiturfachkombinationen (unabhängig ob Lk oder Gk) können nicht gewählt werden: 2 Naturwissenschaften, Naturwissenschaft + Sport und Naturwissenschaft + Kunst/Musik. Die folgenden Kombinationen benötigen Mathematik als Abiturfach: die Wahl von Kunst oder Musik, die Wahl von Sport, die Wahl von zwei Fremdsprachen und die Wahl von zwei Gesellschaftswissenschaften.
Klausuren werden in den beiden Leistungskursfächern und in den Grundkursen, die 3. und 4. Abiturfach sind geschrieben. Ferner müssen Klausuren in Mathematik, Deutsch, in den Fremdsprachen und in dem Wahlfach (2. Fremdsprache oder 2. Naturwissenschaft) geschrieben werden. Ist das Wahlfach die 2. Naturwissenschaft, kann die Klausur auch in der 1. Naturwissenschaft geschrieben werden. In Q2.2 werden Klausuren im 1. - 3. Abiturfach und in den in EF neu einsetzenden Fremdsprachen geschrieben.
Block I (Leistungskursbereich und Grundkursbereich) und Block II (Abiturprüfung) ergeben zusammen das Abitur. In den Leistungsbereich zählen die Leistungskurse aus Q1.1, Q1.2, Q2.1 und Q2.2. Kein Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden und in mindestens 5 der 8 Kurse müssen 5 Punkte erreicht werden. Die Leistungskurse werden zweifach gewertet. Im Grundkursbereich werden 27-32 Grundkurse aus Q1.1, Q1.2, Q2.1 und Q2.2 gewertet. Alle Kurse werden einfach gewertet. Es dürfen nicht mehr als 7 Kurse (bei 27-29 Grundkursen und acht Leistungskursen) bzw 8 Kurse (bei 30-32 Grundkursen und acht Leistungskursen)mit weniger als 5 Punkten abgeschlossen werden. Kein Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen sein. Welche Kurse werden jedoch gewertet? In die Berechnung gehen auf jeden Fall die Noten des 3. und 4. Abiturfaches aus Q1.1, Q1.2, Q2.1 und Q2.2 ein. Ferner werden gewertet, soweit sie nicht Fächer des Abiturbereichs sind: 4 Grundkurse Deutsch, 4 Grundkurse fortgeführte Fremdsprache SI oder 4 Grundkurse neue Fremdsprache SII, 4 Grundkurse Mathematik, 2 aufeinander folgende Grundkurse Kunst oder Musik oder Literatur, 4 Grundkurse Gesellschaftswissenschaft, 2 Grundkurse Geschichte (wenn Geschichte nicht die durchgehend belegte Gesellschaftswissenschaft ist), 2 Grundkurse Sozialwissenschaft (wenn Sozialwissenschaft nicht die durchgehend belegte Gesellschaftswissenschaft ist), 4 Grundkurse Mathematik, 4 Grundkurse Biologie oder Chemie oder Physik, 2 Grundkurse 2. Naturwissenschaft oder 2. Sprache aus der Jahrgangsstufe 13. In der Abiturprüfung muss man mindestens 100 Punkte erreichen. Dabei wird die Abiturleistung fünffach gewertet. Mindestens 1 Leistungskurs und ein weiteres Fach muss mit 25 Punkten (fünffache Wertung der Prüfungsleistung) abgeschlossen werden. (Sonderregelung für die "Besondere Lernleistung")
In Block 1 müssen mindestens 200 Punkte (maximal 600 Punkte) erreicht
werden. Die Punktzahl wir nach folgender Formel berechnet:
Ergebnis Block 1 = (P : S) * 40
P ist die Gesamtpunktzahl der einzubringenden Grund-und Leistungskurse,
S ist die Anzahl der einzubringenden Grund- und Leistungskurse. Wie
schon erwähnt müssen 8 Leistungskurse eingebracht werden, die doppelt
gewertet und gezählt werden. Geht man von einer Punktzahl von 5 Punkten
pro Leistungskurs aus, beträgt P(Leistungskurs)=80 und
S(Leistungskurs)=16. Dazu kommen mindestens 27 Grundkurse, die einfach
gewertet und gezählt werden. Geht man auch hier von einer Punktzahl von
5 Punkten pro Kurs aus, so ist P(Grundkurs)=135 und S(Grundkurs)=27. P
hätte dann den Wert 215 und S den Wert 43. Das Ergebnis für den Block 1
wären dann (215 : 43) * 40 = 200 Punkte. Bringt man 32 Grundkurse ein
(ebenfalls 5 Punkte pro Kurs), dann hat P den Wert 240 und S den Wert
48. Das Ergebnis wäre dann (240 :48) * 40 = 200. Wann lohnt es
sich überhaupt, mehr als 27 Grundkurse in die Wertung einzubringen? Wie
schon erwähnt gibt es Pflichtbelegungen, die in die Wertung eingebracht
werden müssen. Haben acht dieser Kurse Defizite (maximal drei
Leistungskurse), dann muss man mindestens 30 Grundkurse einbringen. Eine
freiwillige Einbringung kann z.B. unter folgenden Bedingungen sinnvoll
sein: Eine Schülerin oder ein Schüler muss mindestens 27 Grundkurse
einbringen. Die Punktesumme dieser Kurse beträgt 200 Punkte. Die
Punktesumme in den Leistungskursen liegt bei 160 Punkten. Der
Durchschnitt pro Kurs beträgt 360 : 43 = 8,4 Punkte. Nach der Formel
wäre das Ergebnis Block 1= (360 : 43) * 40 = 335. In zwei weiteren
Grundkursen, die eingebracht werden könnten, beträgt die Summe der
Punkte 14 (9 und 5). Das Ergebnis Block 1 wäre dann (374 : 45) * 40 =
333. Würde nur der Kurs mit den 9 Punkten berücksichtigt wäre das
Ergbebnis (369 :44) * 40 = 336. Es lohnt sich also nur dann einen
weiteren Kurs in die Berechnung einzubringen, wenn die Punktzahl in
diesem Kurs größer ist als der Durchschnitt der 35 Mindest-Kurse.